Vorsorge und Beratung

Gesundheitsuntersuchung

Gesundheitsuntersuchung
(gemäß den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung)
Ab dem 35. Lebensjahr, alle 2 Jahre.
Inhalt: Blutuntersuchung von Zucker und Cholesterin,
Urinuntersuchung, Erhebung der Krankenvorgeschichte,
körperliche Untersuchung und Beratung.

Vorsorgeuntersuchung für Männer

(gemäß den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung)
Ab dem 45. Lebensjahr jährlich.
Inhalt: Erhebung der medizinischen Vorgeschichte, Inspektion
und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane, Abtasten der
Prostata (über den Enddarm), Untersuchung der regionären
Lymphknoten, Test auf verstecktes Blut im Stuhl, Beratung.

Jugendschutzuntersuchung

(gem. den Richtlinien des Arbeitsschutzgesetzes)
Untersuchung des Gesundheits- und Entwicklungsstandes und
die körperliche Beschaffenheit von Personen, die noch nicht
18 Jahre alt sind und z.B. zur Berufsausbildung beschäftigt werden.

Sportmedizinischer Check

Um einer gesundheitlichen Gefährdung während sportlicher Betätigung vorzubeugen, sind sportmedizinische Checks sinnvoll und werden vor der Aufnahme bestimmter Sportarten sogar gefordert.
Der Sport-Check beinhaltet immer eine körperliche Untersuchung. Der Umfang weiterer Untersuchungen variiert je nach Sportart, Beanspruchungsgrad und Voraussetzungen des Sportlers. Ein beratendes Gespräch vorher ist deshalb wichtig.
Sinnvolle weitere Untersuchungen können sein:
Blut- und Urin-Analysen, Lungenfunktionstest, EKG, Belastungs-EKG, Lactatmessung.

 

Reisemedizin

Individuelle reise- und tropenmedizinische Beratung abgestimmt auf Reiseziel und –verlauf. Spezialimpfungen und Beratung zur Malariaprophylaxe.

Check-up

Nach Bedarf über die Leistungen der gesetzl. Gesundheitsuntersuchung
hinausgehende zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
(z.B. EKG, Belastungs-EKG, Ultraschalluntersuchung,
ausführlichere Laboruntersuchungen).

Jugenduntersuchung (J1)

zwischen dem 12.-14. Lebensjahr.
Inhalt: Körperliche Untersuchung und Beratungsgespräch über wichtige Themen für Jugendliche, wie z.B. Alkohol, Nikotin, Drogen und Sexualität.

Hautkrebsscreening

(gemäß den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung)
Ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre für Frauen und Männer.

Untersuchung der kompletten Haut von Kopf bis Fuß auf die drei Hautkrebsarten Malignes Melanom, Spinaliom und Basalzellcarcinom.

Impfungen

(nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommision, Robert-Koch-Institut)
Z.B. Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Polio, Papillomaviren (Gebärmutterhalskrebs), FSME u.v.m.